2-Aminophenol-4- (2-carboxy) sulfonanilid

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Produkt: 2-Aminophenol-4- (2-carboxy) sulfonanilid
CAS-NR.: 91-35-0
EINECS NR.: 202-063-1
Molekularformel: C13H12N2O5S
Molekulargewicht: 308,31
Reinheit: 99%
Charakter: keiner
Anwendung: Wird als Zwischenprodukt von Säurefarbstoffen verwendet
Verpackung:25 kg / Beutel

2-Aminophenol-4-(2-carboxy)sulfonanilide

F: Wie behandeln Sie Qualitätsbeschwerden?
Wir haben die Verfahren zur Bearbeitung von Kundenbeschwerden, kopieren Sie wie folgt:

4.1.1Die Verkaufsabteilung ist verantwortlich für die Erfassung von Kundenbeschwerdeinformationen und die Bearbeitung von Kundenbeschwerden aufgrund der nicht inhärenten Qualität des Produkts. Die gesammelten Reklamationsinformationen sind rechtzeitig an die Qualitätskontrollabteilung zu übermitteln. Die Abteilung Qualitätsmanagement ist für die Bearbeitung von Produktqualitätsbeschwerden verantwortlich. Die Handler sollten über ein reiches Fachwissen und Berufserfahrung verfügen und in der Lage sein, die Meinungen der Kunden objektiv zu bewerten.

4.1.2 Alle Kundenkommentare sind unverzüglich an den Kundenbeschwerdeführer weiterzuleiten, und niemand anderes darf sie ohne Genehmigung bearbeiten.

4.1.3 Nach Eingang einer Kundenbeschwerde muss der Bearbeiter die Ursache der Beschwerde unverzüglich herausfinden, bewerten, Art und Art des Problems bestimmen und rechtzeitig Maßnahmen ergreifen, um das Problem zu lösen.

4.1.4Wenn auf Kunden reagiert wird, sollten die Verarbeitungsmeinungen klar sein, die Sprache oder der Ton sollten moderat sein, damit die Kunden das Prinzip verstehen und leicht akzeptieren können.

4.2Dateien für Kundenbeschwerden

4.2.1Alle Kundenbeschwerden sollten in schriftlicher Form aufgezeichnet werden, einschließlich Produktname, Chargennummer, Beschwerdedatum, Beschwerdemethode, Reklamationsgrund, Behandlungsmaßnahmen, Behandlungsergebnisse usw.

4.2.2 Trendanalyse von Kundenbeschwerden pflegen. Wenn es nachteilige Trends gibt, identifizieren Sie die Hauptursachen und ergreifen Sie geeignete Korrekturmaßnahmen.

4.2.3 Aufzeichnungen über Kundenbeschwerden und andere relevante Informationen sind einzureichen und aufzubewahren.


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